Industriemeister Metall


Informationen zum Lehrgang Industriemeister Metall

Zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung der Fachrichtung Metall führt Fachweiterbildungen.de vor Ort Lehrgänge in Nordenham und Elsfleth durch.

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall
Der Lehrgang dient der Vorbereitung auf die Prüfung, in der der zukünftige Industriemeister seine Qualifikation und damit auch seine Befähigung nachweist.


Ziel:
In Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen und den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Dauer:
Gesamtdauer ca. 900 Unterrichtsstunden / berufsbegleitend
Teil A – 400 U.-Std. – Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Teil B – 500 U.-Std. – Handlungsspezifische Qualifikationen

Für Teilnehmer, die noch keine erfolgreich absolvierte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachweisen können, bieten wir in Kooperation mit „Zeit und Service“ als Vorkurs einen Ausbildereignungslehrgang an.

Prüfungsgebühr:
Zur Zeit 450,00 € (jeweils 225,00 € für die Prüfungsteile A und B)

AEVO (Ausbildereignungsprüfung):

Die AEVO-Prüfung ist nicht Bestandteil der Industriemeisterausbildung, sondern eine eigenständige Prüfungsleistung, die jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung zum Teil B der Industriemeisterprüfung vorzuweisen ist. (siehe Zulassungsvoraussetzungen)

Lehrgangskosten:

Ihre Investition beträgt 5190,00 €. Hierbei sind zusätzlich anfallende Kosten wie Literatur usw. nicht berücksichtigt. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da eine Umsatzsteuerbefreiung der Landesbehörde vorliegt. Der Lehrgang kann mit dem sog. „Meisterbafög“ finanziert werden.

Prüfung

Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldung zur Prüfung ist an die Industrie- und Handelskammer Oldenburg  zu richten. Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. der 10. Juli.

Gliederung der Prüfung:
Die Prüfung gliedert sich in die Teile
A) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
B) Handlungsspezifische Qualifikationen

Zulasssungsvoraussetzungen

Zum Teil A der Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zum Teil B ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf,
und
mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
und
den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbildereignungsverordnung.

Kursinhalte

Fachübergreifender Teil (sog. Basisqualifikationen):

Rechtsbewusstes Handeln: Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung

– Arbeits- und Sozialrecht
– Datenschutzrecht
– Umweltschutzrecht

Betriebswirtschaftliches Handeln

– betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen (z.B. Ökonomie, Aufbau- und Ablauforganisation) berücksichtigen
– Möglichkeiten der Organisationsentwicklung nutzen
– Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie Kalkulationsverfahren durchführen

Methoden der Information, Kommunikation und Planung

– Prozess- und Produktionsdaten erfassen, analysieren und aufbereiten
– Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten bewerten
– Präsentationstechniken anwenden
– technische Unterlagen u.a. erstellen
– Projektmanagementmethoden u.a. anwenden

Zusammenarbeit im Betrieb

– die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb beurteilen und fördern
– die Einflüsse von Gruppenstrukturen auf Gruppenverhalten und Zusammenarbeit analysieren
– Führungsmethoden anwenden
– betriebliche Probleme lösen

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

– Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen
– unterschiedliche Energieformen im Betrieb verwenden
– betriebs- und fertigungstechnische Größen berechnen
– statistische Verfahren anwenden

Fachrichtungsspezifischer Teil (sog. Hauptteil):

In diesem werden die Teile aus der Basisqualifikation „zusammengeführt“ und vertieft.

Handlungsbereich Technik:

– Betriebstechnik
– Fertigungstechnik
– Montagetechnik

Handlungsbereich Organisation:

– Betriebliches Kostenwesen
– Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
– Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich Führung und Personal:

– Personalführung
– Personalentwicklung
– Qualitätsmanagement